DGUV Vorschrift 3 – Prüfung elektrischer Betriebsmittel und Anlagen

Eine Prüfung elektrischer Betriebsmittel und Anlagen gemäß der DGUV Vorschrift 3 ist für alle Maschinen und Geräte vorgeschrieben, die in einem Unternehmen zur Nutzung installiert sind. Die Ausrichtung des Unternehmens spielt ebenso wenig eine Rolle wie die Art der Maschinen und Anlagen. Die erste Prüfung erfolgt bei Inbetriebnahme der Anlage. Der Prüfer legt das Intervall fest. Dieses kann sich bei den einzelnen Objekten unterscheiden.

DGUV Vorschrift 3 - Prüfung elektrischer Betriebsmittel und Anlagen

DGUV Vorschrift 3 – Prüfung elektrischer Betriebsmittel und Anlagen

Mobile und fest installierte Maschinen müssen einer Prüfung unterzogen werden

Die Vorschrift nach DGUV 3 besagt, dass elektrische Betriebsmittel, Maschinen und Anlagen in vorgegebenen Intervallen einer Prüfung unterzogen werden müssen. Dies betrifft Werkzeugmaschinen, die mobil genutzt werden, aber auch fest installierte Anlagen. Die Wartungsintervalle sind von der Art der Anlagen abhängig. Sie werden bei der erstmaligen Inbetriebnahme festgesetzt. Wichtig ist, dass die Intervalle konsequent eingehalten werden. Bei einer Zuwiderhandlung drohen Bußgelder. Zudem ist es notwendig, einen zertifizierten Prüfer zu beauftragen. Auch ein ausgebildeter Elektriker muss ein Zertifikat besitzen. Andernfalls ist es nicht gestattet, die Prüfungen entsprechend der Vorschrift vorzunehmen.

Protokoll der Prüfung ist bei einer Revision vorzulegen

Nach erfolgreicher Prüfung bekommt der Unternehmer ein Protokoll. In diesem ist festgehalten, zu welchem Zeitpunkt die Prüfung stattgefunden hat und ob es Beanstandungen gab. Sollten Maschinen und Anlagen defekt sein, muss der Unternehmer eine Reparatur in Auftrag geben. Erst dann gilt die Prüfung als bestanden und das Protokoll wird ausgehändigt. Aus diesem geht auch der Zeitpunkt der folgenden Prüfung hervor. Zudem dient das Protokoll als Nachweis für eine erfolgte Prüfung. Es ist bei einer Revision vorzulegen. So gelingt der Nachweis, dass der Unternehmer die Prüfungsintervalle eingehalten hat.

Vermeidung von Unfällen durch elektrische Betriebsmittel

Die Prüfung nach der DGUV Vorschrift wurde von den Berufsgenossenschaften vorgeschrieben. Bei der Arbeit mit elektrischen Betriebsmitteln und Anlagen kann es bei einem Defekt oder unsachgemäßen Anschluss zu Problemen kommen, die den Beschäftigten in Gefahr bringen können. Um dies zu vermeiden, wurden die DGUV-Vorschriften ausgearbeitet. Ziel ist es, die Anzahl der Unfälle nach Möglichkeit auf den Wert Null zu setzen.

DGUV-Prüfung: Eine Leistung der E+Service+Check GmbH

Der Prüfer muss eine Zertifizierung vorweisen können. Nur dann ist es gestattet, dass der die DGUV 3-Prüfung nach der geltenden Fassung durchführt und protokolliert. Unternehmen wie die E+Service+Check GmbH haben sich auf die Durchführung der Prüfung in kleinen und großen Unternehmen spezialisiert. Alle Prüfer besitzen die vorgeschriebene Zertifizierung. Darüber hinaus haben sie ein hohes Maß an Erfahrung. Somit kann der Unternehmer versichert sein, dass die Prüfung und die Protokollierung nach den geltenden Vorschriften erfolgen.

Termin für die Prüfung vereinbaren

Es ist notwendig, vorab einen Termin für die Prüfung zu vereinbaren. Idealerweise erfolgt die Vereinbarung einige Wochen vor dem Ende des Intervalls. So ist sichergestellt, dass keine Fristen überschritten und Bußgelder fällig werden.